BGM in Plettenberg
Hier kümmern wir uns um Ihr Anliegen
Was versteht man unter BGM (betriebliches Gesundheitsmanagement)?
Vom betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) spricht man vor allem in Hinblick auf die Planung und Organisation von Maßnahmen im Unternehmen. Grundsätzlich geht es um die Verbesserung des Arbeitsschutzes und ‑Sicherheit, sowie um die Gesundheitsförderung. Wir bieten Gesundheitsfördernde Maßnahmen nach § 20 SGB V Nach § 20 SGB V sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in den Betrieben zu fördern. Steuerfreibeträge für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung neben der Förderung durch die Krankenkassen gibt es auch die Möglichkeit, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern freiwillig zertifizierte Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung anbieten.
Diese Maßnahmen sind im § 3 Nr. 34 EStG6) geregelt und bis zu einem Betrag von jährlich 600,- Euro pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt allerdings nur, wenn die Leistungen zusätzlich zum geschuldeten Arbeitsentgelt gezahlt werden. Eine „Entgeltumwandlung“ ist nicht möglich. Das betriebliche Gesundheitsmanagement beziehungsweise die betriebliche Gesundheitsförderung ist mehr als nur Arbeitsschutz. Auch wenn die Maßnahmen nicht verpflichtend sind, sind sie sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer sehr sinnvoll. Unter dem Strich kann ein Unternehmen durch entsprechende Maßnahmen Krankheitstage und damit Kosten in erheblicher Höhe sparen. Arbeitnehmer erlernen Techniken, mit denen sie sich länger gesund und schmerzfrei halten können. Insgesamt profitieren alle Seiten inklusive der Kostenträger. Wir beraten Sie gerne über die genauen Vorteile. Vereinbaren Sie mit uns ein Termin und wir kommen zu Ihnen.
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